Ab 06.10.2021 besteht wieder die 3G-Nachweispflicht

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Aufgrund der steigenden Inzidenzen (7-Tage-Inzidenz über 35) besteht ab dem 06.10.2021 wieder die 3G-Nachweispflicht für den Sport in Räumen. Die Maskenpflicht im Vereinsgebäude (mit Ausnahme der Sporträume) besteht ebenfalls weiterhin. Sofern ihr nicht geimpft seid oder einen Nachweis über Genesung vorweisen könnt, muss also ab Donnerstag wieder zwingend ein tagesaktueller Negativ-Test mitgebracht werden.

Wir bedanken uns für das Verständnis!
Euer Team vom BSV AOK Leipzig

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